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VG Augsburg, 22.02.2001 - Au 2 K 99.1302 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Augsburg, 26.03.2019 - Au 8 K 17.1605
Neubewertung der Gutachten über die Unterrichtskompetenz einer Lehrerin
Diesem ist dabei, vergleichbar mit dienstlichen Beurteilungen (vgl. Art. 54 ff. des Leistungslaufbahngesetzes - LlbG), ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, der nur einer eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (VG Augsburg, U.v. 22.2.2001 - Au 2 K 99.1302 - juris Rn. 12 f.;… VG Bayreuth, U.v. 7.10.2013 - B 3 K 12.575 - juris Rn. 52). - VG Berlin, 04.09.2007 - 12 A 12.05
Beurteilungsgrundlagen für das Bestehen der zweiten Staatsprüfung zum Studienrat
Die Ausbildungsnote ist damit nach normierter Intention und inhaltlicher Bewertungsgrundlage dem Bereich der dienstlichen Beurteilungen vergleichbar, mit der Folge, dass die allgemeinen Grundsätze für Beuteilungen hier sinngemäß gelten (so auch VG Augsburg, Urteil vom 22. Februar 2001, Au 2 K 99.1302, Juris). - VG Bayreuth, 07.10.2013 - B 3 K 12.575
Gutachten zur erzieherischen Kompetenz und zur Handlungs- und Sachkompetenz; …
Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die sachliche oder persönliche Beurteilung in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 22.02.2001, Az. Au 2 K 99.1302, RdNr. 14 m.w.N. - juris -, siehe auch VG Bayreuth, Urteil vom 14.05.2012, Az. B 3 K 11.367).